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Incoterms® 2020: interaktive Tabelle

Alle 11 Klauseln im Vergleich – Kosten, Gefahrenübergang und Versicherung. Nach Wahl einer Klausel zeigt die Grafik, wer an welcher Station Kosten und Gefahr trägt.

Alle Transportarten
See- und Binnenschiff
Verkäufergelände
Vorlauf
Ausfuhrfreimachung
Abgangsterminal
Hauptlauf
Zielterminal
Einfuhrfreimachung
Einfuhrabgaben
Nachlauf
Entladung
Kosten

Einfuhrzollabwicklung und Einfuhrabgaben trägt ebenfalls der Käufer.

Gefahr
Versicherung
Was das für Sie bedeutet

Käufer: Die Gefahr liegt ab der Station Vorlauf beim Käufer.

Verkäufer: Die Gefahr des Verkäufers endet nach der Station Verkäufergelände.

Der Verkäufer liefert, indem er die Ware am benannten Ort zur Verfügung stellt. Verladung, Ausfuhrfreimachung, gesamter Transport und Einfuhr sind Sache des Käufers.

Nicht geeignet in diesen Fällen
  • Export geplant und Ausfuhrfreimachung durch den Käufer voraussichtlich nicht möglich: FCA wählen. Die ICC empfiehlt EXW vor allem für Inlandsgeschäfte und sieht die Klausel im internationalen Handel kritisch.
Wer zahlt was?
  • VerkäufergeländeVerkäufer
  • VorlaufKäufer
  • AusfuhrfreimachungKäufer
  • AbgangsterminalKäufer
  • HauptlaufKäufer
  • ZielterminalKäufer
  • EinfuhrfreimachungKäufer
  • EinfuhrabgabenKäufer
  • NachlaufKäufer
  • EntladungKäufer
Incoterms-Tabelle: alle 11 Klauseln
KlauselTransportartGefahrübergang abKostenübergang abVersicherung
EXWAlle TransportartenVorlaufVorlaufkeine Pflicht
FCAAlle TransportartenHauptlaufHauptlaufkeine Pflicht
CPTAlle TransportartenHauptlaufZielterminalkeine Pflicht
CIPAlle TransportartenHauptlaufZielterminalVerkäufer, ICC (A)
DAPAlle TransportartenEntladungEntladungkeine Pflicht
DPUAlle Transportartennach der Entladungnach der Entladungkeine Pflicht
DDPAlle TransportartenEntladungEntladungkeine Pflicht
FASSee/BinnenschiffAbgangsterminalAbgangsterminalkeine Pflicht
FOBSee/BinnenschiffHauptlaufHauptlaufkeine Pflicht
CFRSee/BinnenschiffHauptlaufZielterminalkeine Pflicht
CIFSee/BinnenschiffHauptlaufZielterminalVerkäufer, ICC (C)

Was sind Incoterms und warum sind sie wichtig?

Die Incoterms® sind elf Lieferklauseln mit dreistelligem Kürzel, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie verteilen im Kaufvertrag – also im Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer – Aufgaben, Kosten und Risiken beim Versand der Ware, und zwar im internationalen wie im inländischen Handel. Festgelegt wird, wo und wann der Verkäufer liefert, an welchem Punkt die Gefahr für Verlust und Beschädigung übergeht, wer den Transport beauftragt, wer gegebenenfalls die Transportversicherung abschließt und wer die Zollabwicklung für Aus- und Einfuhr übernimmt. Nicht geregelt sind nach Darstellung der US-Handelsbehörde ITA dagegen Kaufpreis, Zahlungsweise und Zahlungszeitpunkt, der Eigentumsübergang (wann das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergeht), die Haftung bei mangelhafter Ware oder Lieferverzug sowie die Streitbeilegung. Dafür sind der Kaufvertrag und das anwendbare Recht zuständig.

Wer eine Klausel falsch versteht, merkt es meist erst an einer unerwarteten Rechnung. Ein typischer Fall: Ein Käufer im Ausland kauft EXW und muss plötzlich die Ausfuhrfreimachung im Land des Verkäufers selbst organisieren. Ein anderer: Der Käufer rechnet bei CIF mit umfassendem Versicherungsschutz, dabei verlangt CIF nur die Mindestdeckung nach Institute Cargo Clauses (C). Hinzu kommen Zuschläge auf der Frachtrechnung wie BAF (Bunker Adjustment Factor), CAF (Currency Adjustment Factor, Währungszuschlag), PSS (Peak Season Surcharge, Hochsaisonzuschlag) oder Terminal Handling Charges. Was hinter diesen Positionen steckt, erklärt der Leitfaden zu Frachtzuschlägen.

Die Fassung Incoterms® 2020 gilt seit dem 1. Januar 2020, die erste Ausgabe erschien 1936. Sie umfasst elf Klauseln in zwei Gruppen: sieben für alle Transportarten (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP) und vier ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport (FAS, FOB, CFR, CIF). Die Grafik oben teilt eine Sendung in zehn Stationen ein, vom Gelände des Verkäufers bis zur Entladung beim Käufer. Diese Einteilung stammt nicht von der ICC, sondern ist das vereinfachte Modell dieses Tools. Nach Auswahl einer Klausel zeigt die Grafik für jede Station, wer Kosten und Gefahr trägt und ob der Verkäufer versichern muss. Die Tabelle darunter stellt alle elf Klauseln nebeneinander.

Was die Incoterms regeln – und was nicht

Jede Klausel beantwortet dieselben Fragen: Wo und wann liefert der Verkäufer? Wo geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über? Wer schließt den Beförderungsvertrag, wer gegebenenfalls die Versicherung, wer übernimmt Ausfuhr- und Einfuhrzollabwicklung, und wer trägt welche Kosten?

Korrekt angegeben wird eine Klausel mit Kürzel, benanntem Ort und Fassung, etwa „FCA [benannter Lieferort] Incoterms® 2020“. Was benannt wird, hängt von der Klausel ab: bei EXW und FCA der Lieferort, bei CPT, CIP, DAP, DPU und DDP der Bestimmungsort, bei FAS und FOB der Verschiffungshafen, bei CFR und CIF der Bestimmungshafen. Die ICC rät, am benannten Ort auch den genauen Übergabepunkt festzulegen – erst dann ist klar, wo Gefahr und Kosten übergehen. Ältere Fassungen wie die Incoterms® 2010 gelten weiter, wenn die Parteien sie vereinbaren.

Kaufpreis, Zahlungsweise, Eigentumsübergang, Haftung für mangelhafte Ware oder Lieferverzug und Streitbeilegung regeln die Incoterms nicht. Das bleibt dem Kaufvertrag und dem anwendbaren Recht überlassen.

Zwei Gruppen: alle Transportarten und See-/Binnenschiff

Sieben Klauseln gelten für jede Transportart, auch für multimodale Transporte: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP. Vier Klauseln sind dem See- und Binnenschiffstransport vorbehalten: FAS, FOB, CFR und CIF.

Bei den See-Klauseln liefert der Verkäufer längsseits oder an Bord des Schiffes. Das passt zu Massengut und Breakbulk (konventionell verladenem Stückgut), aber nicht zu Containern, die schon im Terminal an den Frachtführer übergeben werden. Für solche Sendungen empfiehlt die ICC die jeweilige Entsprechung aus der ersten Gruppe: FCA statt FAS oder FOB, CPT statt CFR, CIP statt CIF.

Gefahrübergang und Kostenübergang: bei C-Klauseln zwei Punkte

Der Gefahrübergang (auch Gefahrenübergang: der Moment, ab dem der Käufer Verlust oder Beschädigung der Ware trägt) richtet sich bei allen Klauseln danach, wo der Verkäufer liefert: Dort geht die Gefahr über. Bei sieben Klauseln fallen Gefahr- und Kostenübergang auf denselben Punkt: EXW, FCA, DAP, DPU, DDP, FAS und FOB.

Anders bei den vier C-Klauseln CPT, CIP, CFR und CIF. Hier liefert der Verkäufer im Abgangsland, bezahlt aber den Hauptlauf (den Haupttransport, etwa die Seestrecke) bis zum Bestimmungsort oder Bestimmungshafen. Man spricht deshalb von Zweipunktklauseln. Bei CPT etwa geht die Gefahr mit der Übergabe an den Frachtführer über; ohne abweichende Vereinbarung ist das der erste Frachtführer. Für Zustand, Menge oder Ankunft der Ware nach diesem Punkt steht der Verkäufer nicht ein, obwohl er die Fracht bezahlt hat.

In der Grafik zeigen sich die zwei Punkte als versetzte Übergänge: Die Gefahr geht mit dem Hauptlauf auf den Käufer über, die Kosten erst ab dem Zielterminal.

Versicherung: Pflicht nur bei CIF und CIP

Nur zwei der elf Klauseln verpflichten den Verkäufer zu einer Transportversicherung: CIF und CIP. Bei den übrigen neun besteht für keine Seite eine Versicherungspflicht. Bei CFR rät die ICC dem Käufer ausdrücklich, sich selbst zu versichern, da die Gefahr schon im Verschiffungshafen übergeht.

CIP verlangt Institute Cargo Clauses (A) oder vergleichbare Bedingungen, also Deckung gegen alle Risiken. CIF verlangt nur Institute Cargo Clauses (C), die Mindestdeckung. Beide Niveaus lassen sich vertraglich ändern: bei CIP nach unten, bei CIF nach oben.

Die Versicherungssumme beträgt in beiden Fällen mindestens den Vertragspreis plus 10 % (110 %) in der Vertragswährung. Versichert ist die Strecke vom Lieferort mindestens bis zum benannten Bestimmungshafen (CIF) bzw. Bestimmungsort (CIP) – also genau der Abschnitt, auf dem der Käufer bereits die Gefahr trägt. Tritt dort ein Schaden ein, kann der Käufer ihn direkt beim Versicherer geltend machen.

Schreibt das Zielland vor, dass die Versicherung im Inland abgeschlossen wird, empfiehlt die ICC, statt CIP die Klausel CPT und statt CIF die Klausel CFR zu prüfen.

Häufige Fehler bei der Wahl der Klausel

FOB, CFR oder CIF für Container: Wird der Container im Terminal übergeben, trägt der Verkäufer bei diesen Klauseln die Gefahr weiter, bis der Container an Bord ist – auch während er im Terminal auf die Verladung wartet. Die ICC empfiehlt hier FCA, CPT oder CIP.

EXW im Exportgeschäft: Bei EXW ist der Käufer für die Ausfuhrfreimachung zuständig, die er aus dem Ausland oft nur schwer erledigen kann. Die ICC sieht EXW im internationalen Geschäft kritisch und empfiehlt die Klausel für Inlandsgeschäfte; infrage kommt sie auch für Geschäfte innerhalb derselben Zollunion, etwa innerhalb der EU. Ist ein Export geplant, ist FCA meist die bessere Wahl. Wichtig: Bei EXW liefert der Verkäufer mit der Bereitstellung, nicht mit der Verladung. Verlädt er trotzdem selbst, kann die Gefahr dabei schon beim Käufer liegen – wer verlädt und wer das Risiko trägt, sollte daher vorab vereinbart sein.

DDP ohne steuerliche Prüfung: Bei DDP zahlt der Verkäufer Einfuhrabgaben im Zielland, darunter die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt, die Umsatzsteuer auf Importe). Laut ICC kann er diese Steuern womöglich nicht vom Käufer zurückfordern. Vor der Vereinbarung sollte deshalb geklärt sein, ob sich die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen lässt. Kann der Verkäufer die Einfuhrzollabwicklung nicht selbst übernehmen, sind DAP oder DPU die Alternativen.

EXW vs. DDP: Was ist der Unterschied?

EXW und DDP bilden die beiden Enden der Incoterms. Bei EXW (Ex Works – ab Werk) hat der Verkäufer die geringsten Pflichten: Er stellt die Ware am benannten Ort zur Verfügung, muss sie weder verladen noch zur Ausfuhr freimachen. Transport, Zollabwicklung und Gefahr liegen ab diesem Moment beim Käufer. Bei DDP (Delivered Duty Paid – geliefert verzollt) trägt der Verkäufer die größte Verantwortung aller elf Klauseln: Er bringt die Ware bis zum Bestimmungsort, erledigt die Einfuhrzollabwicklung und zahlt Zoll und Steuern im Zielland. Der Käufer übernimmt nur noch die Entladung.

Wo geht bei welchem Incoterm die Gefahr über?

Der Gefahrübergang (auch Gefahrenübergang) hängt bei jeder Klausel davon ab, wo der Verkäufer im Sinne der Incoterms liefert: Dort geht die Gefahr auf den Käufer über. EXW: sobald die Ware am benannten Ort unverladen zur Verfügung steht. FCA: auf dem Gelände des Verkäufers mit der Verladung auf das Transportmittel des Käufers; an jedem anderen Ort, sobald die Ware entladebereit dem Frachtführer des Käufers zur Verfügung steht. CPT und CIP: mit der Übergabe an den (ersten) Frachtführer. FAS: längsseits des Schiffes im Verschiffungshafen. FOB, CFR und CIF: sobald die Ware im Verschiffungshafen an Bord ist. DAP und DDP: am Bestimmungsort entladebereit auf dem ankommenden Transportmittel. DPU: erst nach der Entladung am Bestimmungsort.

CIF vs. CFR: Was ist der Unterschied?

Der einzige Unterschied liegt in der Versicherung. Bei beiden Klauseln zahlt der Verkäufer die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen, und bei beiden geht die Gefahr schon im Verschiffungshafen über, sobald die Ware an Bord ist. Bei CIF (Cost, Insurance and Freight – Kosten, Versicherung und Fracht) muss der Verkäufer zusätzlich eine Transportversicherung mindestens nach Institute Cargo Clauses (C) abschließen, also mit Mindestdeckung. Bei CFR (Cost and Freight – Kosten und Fracht) besteht keine Versicherungspflicht; die ICC rät dem Käufer, sich selbst zu versichern.

Welche Incoterms passen für Container?

Für Container, die im Terminal an den Frachtführer übergeben werden, empfiehlt die ICC die Klauseln für alle Transportarten: FCA statt FAS oder FOB, CPT statt CFR und CIP statt CIF. Der Grund: Die See-Klauseln lassen die Gefahr erst längsseits oder an Bord des Schiffes übergehen, obwohl der Verkäufer den Container schon vorher im Terminal abgibt. FCA enthält die Kosten des Hauptlaufs nicht, CPT und CIP schließen sie ein, CIP zusätzlich eine Versicherung nach Institute Cargo Clauses (A). FOB, CFR und CIF bleiben sinnvoll für Massengut und Breakbulk (konventionell verladenes Stückgut) sowie für Container, die der Verkäufer auf herkömmliche Weise selbst an Bord bringt.

Welche Klauseln gelten nur für See- und Binnenschifffahrt?

Vier der elf Incoterms® 2020 sind auf den See- und Binnenschiffstransport beschränkt: FAS (frei Längsseite Schiff), FOB (frei an Bord), CFR (Kosten und Fracht) und CIF (Kosten, Versicherung und Fracht). Bei FAS und FOB wird der Verschiffungshafen benannt, bei CFR und CIF der Bestimmungshafen. Die übrigen sieben Klauseln – EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP – lassen sich für jede Transportart verwenden, auch für multimodale Transporte.

Muss der Verkäufer bei FOB eine Versicherung abschließen?

Nein. FOB (Free On Board – frei an Bord) verpflichtet keine der beiden Parteien zu einer Transportversicherung. Der Verkäufer trägt die Gefahr bis zur Verladung an Bord im Verschiffungshafen, danach der Käufer. Wer die Ware ab diesem Punkt abgesichert haben will, muss selbst eine Transportversicherung abschließen. Eine Versicherungspflicht des Verkäufers sehen nur CIF und CIP vor.

Welche Versicherung verlangen CIF und CIP?

Bei CIP muss der Verkäufer eine Transportversicherung nach Institute Cargo Clauses (A) oder vergleichbaren Bedingungen abschließen, also den umfassenden Schutz gegen alle Risiken. Bei CIF genügen Institute Cargo Clauses (C) oder vergleichbare Bedingungen mit Mindestdeckung. Die Parteien können bei CIP ein niedrigeres und bei CIF ein höheres Niveau vereinbaren. In beiden Fällen beträgt die Versicherungssumme mindestens den Vertragspreis plus 10 %, also 110 %, in der Vertragswährung. Die Deckung reicht vom Lieferort mindestens bis zum benannten Bestimmungshafen (CIF) bzw. Bestimmungsort (CIP). Der Käufer erhält die Versicherungspolice oder ein Versicherungszertifikat und kann Ansprüche direkt beim Versicherer geltend machen.

Regeln die Incoterms den Eigentumsübergang?

Nein. Die Incoterms legen fest, wann die Gefahr übergeht, nicht wann das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergeht. Auch Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, die Haftung bei Vertragsverletzungen und die Streitbeilegung liegen außerhalb der Klauseln. Diese Punkte regeln der Kaufvertrag und das anwendbare Recht, so die Erläuterung der US-Handelsbehörde ITA.

EXW oder FCA – welche Klausel ist besser?

Das hängt davon ab, ob die Ware exportiert wird. Die ICC empfiehlt EXW vor allem für Inlandsgeschäfte: Der Verkäufer ist dabei nicht für die Ausfuhrfreimachung zuständig und muss den Käufer nur mit Unterlagen und Informationen unterstützen. Ist ein Export geplant und kann der Käufer die Zollabwicklung im Ausfuhrland voraussichtlich nicht erledigen, empfiehlt die ICC FCA. Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Ausfuhrfreimachung und liefert an den vom Käufer benannten Frachtführer.

Was hat sich bei den Incoterms 2020 gegenüber 2010 geändert?

Die Klausel DAT wurde in DPU (Delivered at Place Unloaded) umbenannt, weil der Bestimmungsort nicht mehr auf ein Terminal beschränkt ist; sie steht jetzt nach DAP. Bei FCA können die Parteien vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, ein Bill of Lading mit Bordvermerk (On-Board-B/L) auszustellen. Außerdem sind die Kosten in den Artikeln A9/B9 gebündelt. Ältere Fassungen wie die Incoterms® 2010 bleiben nutzbar, wenn die Parteien sie vereinbaren – die Fassung gehört deshalb in den Vertrag.

Quellen

Alle Werte werden in Ihrem Browser berechnet und beruhen auf veröffentlichten Normen, Angaben von Frachtführern und typischen Nennmaßen; gleichen Sie sie vor der Buchung mit den Daten Ihres Transportunternehmens, Ihrer Reederei oder Airline ab.

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